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Anmeldung zum Schulbesuch für die Grundschule in Roskow für das Schuljahr 2020/2021

21. 01. 2020

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden zum 01. August 2020 schulpflichtig.
 

Vorzeitige Einschulung:
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden.
 

Zurückstellung;
Besteht der Wunsch, das schulpflichtige Kind vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen, muss noch vor dem Aufnahmegespräch ein schriftlicher Antrag an die Schulleiterin gestellt werden. In dem Antrag sind die Gründe dafür und die Form einer notwendigen Förderung darzulegen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie dem PDF-Dokument